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Der Vorsitzende des Bundesverbandes für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF), hat in der vergangenen Woche an einer Auftaktrunde zur Evaluierung des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken (GguG) im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) teilgenommen. Geleitet wurde die Veranstaltung, an der neben den führenden Inkassoverbänden auch die Bundesrechtsanwaltskammer, der Deutsche Anwaltverein sowie Vertreter der Verbraucherzentrale Bundesverband teilnahmen, durch den im Ministerium für Verbraucherschutz zuständigen Staatssekretär Gerd Billen.

Die Initiative des Ministeriums kam nicht überraschend. So hatte die große Koalition in ihrem Koalitionsvertrag 2013 bereits eine Evaluierung in Aussicht gestellt. Erwartungsgemäß wurden die Themen Gebühren, Aufsicht über Inkassounternehmen und unberechtigte Forderungen angesprochen. Dies werden auch die Kernthemen der Evaluierung sein. Der BFIF hat die Position seiner Mitglieder deutlich gemacht und wird sich bei den kommenden Treffen weiter einbringen. Es bleibt abzuwarten, welche Schlüsse und Forderungen die beteiligten Verbände und schließlich das BMJV aus den Erfahrungen mit dem GguG ziehen und in eine eventuelle Novellierung des Gesetzes einbringen werden.

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